Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Meine nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkenne ich nicht an; es sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
II. Vertragsabschluss, Leistungsumfang
[1] Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Leistungsbeschreibungen auf Internetseiten und in Auftragsbestätigungen haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
[2] Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit einer schriftlichen Annahme meines Angebotes zustande.
[3] Vertragsänderungen oder –ergänzungen kommen erst mit meiner schriftlichen Bestätigung zustande.
III. Termine, Fertigstellungsfristen, Abnahme
[1] Termine und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, es sei den ich habe diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
[2] Termine und Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere von mir nicht verschuldete Ereignisse um die Dauer der Verzögerung. Der Kunde wird in diesem Fall von mir benachrichtigt.
[3] Setzt mir der Kunde, nachdem ich in Verzug geraten bin, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist erfolgen.
[4] Erfordern die präsentierten und/oder gelieferten Arbeiten und Werke eine Abnahme durch den Kunden, so hat dieser diese, soweit nicht wesentliche Mängel vorliegen, unverzüglich abzunehmen. Fordere ich den Kunden zur Abnahme auf, so gelten die Arbeiten und Werke als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach meiner Aufforderung die Abnahme erklärt oder schriftlich Mängel vorträgt. Eine Ingebrauchnahme der gelieferten Arbeiten und Werke stellt eine konkludente Abnahme dar.
[5] Mit Genehmigung von Entwürfen und Konzepten übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
[6] Die Übersendung meiner Arbeiten an den Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden.
IV. Vergütung, Zahlungsbedingungen
[1] Soweit ausdrücklich eine Vergütungshöhe nicht vereinbart worden ist, erfolgt die Vergütung nach meinen üblichen Stundensätzen. In der Vergütung sind meine Leistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten enthalten.
[2] Die Vergütung ist nach Rechnungszugang innerhalb von sieben Tagen fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden die beauftragten Arbeiten in Teilen geliefert oder abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Teillieferung bzw. –abnahme fällig.
[3] Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als einen Monat oder erfordert er von mir hohe finanzielle Vorleistungen, so bin ich berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, mindestens jedoch ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Präsentation der ersten Entwürfe/Grobkonzepte, ein Drittel bei Lieferung bzw. Abnahme.
[4] Soweit eine dauernde Betreuung des Kunden vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt in diesem Fall monatlich zum Ende eines Monats.
[5] Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in der gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt.
[6] Schecks und Wechsel werden nur nach Absprache und nur erfüllungshalber angenommen. Die Kosten hieraus gehen zu Lasten des Kunden.
[7] Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
V. Nutzungsrechte
[1] An den Konzeptionen, gestalterischen Leistungen [Entwürfe, Reinzeichnungen, etc.], Softwareentwicklungen und sonstigen kreativen Leistungen [im Folgenden:„Werke“] werden die Nutzungsrechte, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
[2] Soweit nicht ein anderes schriftlich vereinbart ist, wird dem Kunden an meinen Werken ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung in der vereinbarten Nutzungsart eingeräumt. Eine Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet. Die Nutzungsrechte können nicht an Dritte weiter übertragen werden, es sei denn, es wird eine gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart und gezahlt.
[3] Meine Werke dürfen ohne meine ausdrückliche Einwilligung nicht verändert oder in sonstiger Weise bearbeitet werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Digitale Fassungen von Werken, soweit die Überlassung nicht die Hauptleistung ist, werden nur gegen gesonderte Vergütung überlassen und dürfen nur nach meiner vorherigen Zustimmung geändert werden.
[4] Der Kunde ist verpflichtet, auf den Vervielfältigungsstücken, bei der Veröffentlichung, bei der öffentlich Zugänglichmachung und Abbildung meiner Werke mich als Urheber zu benennen.
[5] Ich bin berechtigt, meine Arbeiten und Werke für den Kunden sowie den Namen des Kunden zur Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
[6] Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Absätze 1 – 4 berechtigt mich, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung für das Werk vom Kunden zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, ist die übliche Vergütung zugrunde zu legen. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.
[7] Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen ebenso kein Miturheberrecht.
[8] Sofern im Rahmen meiner Tätigkeit Open-Source-Software verwendet wird, richtet sich die Nutzungsbefugnis nach den jeweils geltenden Lizenzbestimmungen für diese Software. Ich werde den Kunden informieren, welche Open-Source-Software genutzt wurde und die entsprechenden Lizenzbestimmungen übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Informationspflichten und Lizenzbestimmungen einzuhalten.
VI. Mehr-, Sonder- und Fremdleistungen, Subunternehmer, Reisekosten
[1] Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sowie Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand gegen gesonderte Vergütung auf Grundlage meiner üblichen Stundensätze erbracht.
[2] Fremdleistungen werden nur aufgrund gesonderter Absprache mit dem Kunden und auf Rechnung des Kunden vergeben. Soweit genehmigte Fremdleistungen von mir im Namen des Kunden vergeben werden, stellt der Kunde mich von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
[3] Ich bin berechtigt, mich für die Erfüllung meiner Vertragsverpflichtungen dritter Unternehmen und Personen [Subunternehmer] zu bedienen.
[4] Reisekosten und Spesen sind mit dem Kunden abzusprechen und von diesem entsprechend der steuerrechtlichen Bestimmungen zu erstatten.
VII. Gewährleistung, Haftung
[1] Soweit ein von mir zu vertretender, nicht unerheblicher Mangel vorliegt, der nicht die kreative Gestaltung eines Werkes betrifft, und der Kunde Nacherfüllung verlangt, bin ich wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Neuherstellung berechtigt. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt oder ich nach Setzung einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, zur Nacherfüllung nicht in der Lage bin, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung [Minderung] zu verlangen. Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist erfolgen.
[2] Meine vertragliche und außervertragliche Verschuldenshaftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sofern ich eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung der Sätze 1 und 2 gilt nicht bei Ansprüchen gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
[3] Soweit meine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für meine Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
[4] Soweit meine Leistung ein Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung der Arbeiten bzw. der Werke.
[5] Ich hafte nicht für die Schutz- und Eintragungsfähigkeit meiner Leistungen und/oder Werke. Für die wettbewerbsrechtliche und/oder sonstige rechtliche Zulässigkeit meiner Leistungen und Arbeiten hafte ich nach Freigabe bzw. Abnahme durch den Kunden nicht.
VIII. Mitwirkungspflichten des Kunden
[1] Der Kunde ist verpflichtet, eigene Texte, Fotos und sonstige eigene Beiträge und Informationen, deren Lieferung bzw. Zurverfügungstellung zur Erfüllung meines Auftrags notwendig sind, fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte zu liefern.
[2] Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann ich pro Woche der Verzögerung 0,5 % der Gesamtvergütung als Mehraufwand, insgesamt maximal jedoch 5 % der Gesamtvergütung verlangen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
[3] Ist der Kunde zur Verwendung der mir überlassenen Beiträge und Informationen nicht berechtigt, stellt er mich von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
IX. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
[1] Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Köln Gerichtsstand; ich bin jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
[2] Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Köln Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag mit dem Kunden.
[3] Für diese Geschäftsbeziehungen und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
X. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen in der Weise umgedeutet werden, dass der mit ihnen beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Köln, den 13. Dezember 2010




