Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Meine nachstehenden Geschäftsbedingungen von Oliver Kieslich Webentwicklung, Köln, gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkenne ich nicht an; es sei denn, ich habe ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.


II. Vertragsabschluss, Leistungsumfang


[1] Meine Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Leistungsbeschreibungen auf Internetseiten und in Auftragsbestätigungen haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
[2] Ich erbringe meine Leistungen auf Grundlage der mir vor Auftragserteilung mitgeteilten Anforderungen und Vorgaben des Kunden. Soweit ein Pflichtenheft auf Grundlage dieser Anforderungen erstellt wurde, bildet diese die Grundlage meiner Leistungen. Hinsichtlich der gestalterischen Ausarbeitung habe ich im Rahmen etwaiger Vorgaben des Kunden Gestaltungsfreiheit. Soweit nicht anders vereinbart, bestehen meine Leistungen aus einer Konzeptions-, Entwurfs- und Umsetzungsphase. Nach Abschluss jeder Phase bilden deren Ergebnisse die Grundlage für die nächste Phase.


III. Termine, Fertigstellungsfristen, Abnahme


[1] Termine und Fertigstellungsfristen sind unverbindlich, es sei denn ich habe diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
[2] Termine und Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere von mir nicht verschuldete Ereignisse um die Dauer der Verzögerung. Der Kunde wird in diesem Fall von mir benachrichtigt.
[3] Setzt mir der Kunde, nachdem ich in Verzug geraten bin, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist erfolgen.
[4] Erfordern die präsentierten und/oder gelieferten Arbeiten und Werke eine Abnahme durch den Kunden, so hat der Kunde diese, soweit nicht wesentliche Mängel vorliegen, unverzüglich abzunehmen. Fordere ich den Kunden zur Abnahme auf, so gelten die Arbeiten und Werke als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach meiner Aufforderung die Abnahme erklärt oder schriftlich Mängel vorträgt. Eine Ingebrauchnahme oder Nutzung der gelieferten Arbeiten und Werke stellt eine Abnahme dar.


IV. Vergütung, Zahlungsbedingungen


[1] Soweit ausdrücklich eine Vergütungshöhe nicht vereinbart worden ist, erfolgt die Vergütung nach meinen üblichen Stundensätzen. In der Vergütung sind meine Leistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten enthalten.
[2] Die Vergütung ist nach Rechnungszugang innerhalb von zehn Tagen fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden die beauftragten Arbeiten in Teilen geliefert oder abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Teillieferung bzw. -abnahme fällig und zahlbar.  
[3] Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als zwei Monate oder erfordert er von mir hohe finanzielle Vorleistungen, so bin ich berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, mindestens jedoch ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Präsentation der ersten Entwürfe/Grobkonzepte, ein Drittel bei Lieferung bzw. Abnahme.
[4] Soweit eine dauernde Betreuung des Kunden vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende von beiden Seiten gekündigt werden. Die Abrechnung der Vergütung erfolgt in diesem Fall monatlich zum Ende eines Monats.
[5] Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in der gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt.
[6] Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurück-behaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


V. Nutzungsrechte


[1] An den Konzeptionen, gestalterischen Leistungen [Entwürfe, etc.], Softwareentwicklungen und sonstigen kreativen Leistungen [im Folgenden: „Werke“] werden die Nutzungsrechte, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
[2] Soweit nicht ein anderes schriftlich vereinbart ist, wird dem Kunden an meinen Werken ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung in der vereinbarten Nutzungsart eingeräumt. Eine Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet, soweit es sich nicht um Open Source-Software handelt. Die Nutzungsrechte können nicht an Dritte weiter übertragen oder unterlizenziert werden, es sei denn, es wird eine gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart und gezahlt.
[3] Meine Werke dürfen ohne meine ausdrückliche Einwilligung oder Vereinbarung nicht verändert oder in sonstiger Weise bearbeitet werden. Digitale Fassungen von Werken, soweit deren Überlassung nicht die Hauptleistung ist, werden nur gegen gesonderte Vergütung überlassen und dürfen nur nach meiner vorherigen Zustimmung geändert werden.
[4] Der Kunde ist verpflichtet, auf den Vervielfältigungsstücken, bei der Veröffentlichung, bei der öffentlich Zugänglichmachung und/oder Abbildung meiner Werke mich als Urheber zu benennen.
[5] Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Absätze 1 - 4 berechtigt mich, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung für das Werk vom Kunden zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, ist die übliche Vergütung zugrunde zu legen. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens.
[6] Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen ebenso kein Miturheberrecht.
[7] Sofern im Rahmen meiner Leistungen Open-Source-Software verwendet wird, richtet sich die Nutzungsbefugnis in Abweichung zu den zuvor genannten Regelungen nach den jeweils geltenden Lizenzbestimmungen für diese Software. Ich werde den Kunden informieren, welche Open-Source-Software genutzt wurde und die entsprechenden Lizenzbestimmungen übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Informationspflichten und Lizenz-bestimmungen einzuhalten. Der Quellcode wird von mir gemäß den jeweils einschlägigen Lizenzbestimmungen offengelegt und veröf-fentlicht.
[8] Ich bin berechtigt, mit meinen Leistungen für den Kunden sowie mit dem Namen des Kunden als Referenz in allen Medien zu werben.


VI. Mehraufwand, Fremdleistungen, Subunternehmer, Reisekosten


[1] Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hin-ausgehen, werden nach Zeitaufwand gegen gesonderte Vergütung auf Grundlage meiner üblichen Stundensätze abgerechnet. Soweit Konzepte, Pflichtenhefte oder Zwischenleistungen vom Kunden genehmigt werden, bin ich zu nachträglichen Änderungen („Change Requests“) auf Wunsch des Kunden nur verpflichtet, wenn diese Änderungen von mir durchführbar und zumutbar sind und diese gesondert nach Aufwand vergütet werden.
[2] Soweit mit dem Kunden keine Pflege- und Wartungsvereinbarung abgeschlossen wurde und keine Gewährleistungsverpflichtung hinsichtlich meiner Leistungen vorliegt, sind Änderungen, die Beseitigung von Funktionsstörungen, die Erweite-rung/Weiterentwicklung von abgeschlossenen und gelieferten Arbeiten nach Aufwand zu meinen üblichen Stundensätzen zu vergüten.  
[3] Fremdleistungen werden nur aufgrund gesonderter Absprache mit dem Kunden und auf Rechnung des Kunden vergeben. Soweit genehmigte Fremdleistungen von mir im Namen des Kunden vergeben werden, stellt der Kunde mich von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.
[4] Ich bin berechtigt, mich für die Erfüllung meiner Vertragsverpflichtungen dritter Unternehmen und Personen [Subunternehmer] zu bedienen.
[5] Reisekosten und Spesen sind mit dem Kunden abzusprechen und von diesem entsprechend der steuerrechtlichen Bestimmungen zu erstatten.


VII. Gewährleistung, Haftung


[1] Soweit meine Leistung ein Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung der Arbeiten bzw. der Werke.
[2] Ich übernehme keine Gewähr und hafte nicht für Störungen und Fehler, die auf unsachgemäße Eingriffe des Kunden oder Dritter, die technische Ausstattung des Kunden oder ungeeignete, unsachgemäße oder fehlerhaften Nutzung meiner Leistungen zurückzuführen sind und die nicht meinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.
[3] Soweit ein von mir zu vertretender, nicht unerheblicher Mangel vorliegt, der nicht die kreative Gestaltung eines Werkes betrifft, bin ich wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Neuherstellung berechtigt. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt oder ich nach Setzung einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muss, zur Nacherfüllung nicht in der Lage bin, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung [Minderung] zu verlangen. Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist erfolgen.
[4] Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
[5] Wenn meine Leistung ausschließlich in der Beratung des Kunden besteht, ist der Kunde für die von ihm praktizierte Nutzung, Verwertung und Umsetzung der von mir erbrachten Beratungsergebnisse selbst verantwortlich. Ich gewährleiste nicht den Erfolg meiner Beratungsleistungen.
[6] Bestehen rechtliche Bedenken hinsichtlich der vom Kunden gewünschten Leistungen und wurden diese nach meiner Mitteilung über die Bedenken dennoch auf Wunsch des Kunden durchgeführt, so hafte ich nicht für die rechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen. Soweit der Kunde eine rechtliche Prüfung wünscht, hat der Kunde die entsprechende Beratung durch einen Rechtsanwalt selbst zu beauftragen und zu vergüten. Soweit die Lieferung oder die Herstellung eines Online-Shopsystems oder sonstiger Systeme für den elektronischen Geschäftsverkehr Bestandteil meiner Leistungen sind, schulde ich nicht die Übereinstimmung dieser Systeme mit den rechtlichen Vorgaben und Vorschriften zum Fernabsatz, elektronischen Geschäftsverkehr oder zum Wettbewerbsrecht.    
[7] Bei durch mich und/oder meinen Erfüllungshilfen verursachten Schäden hafte ich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch meiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
[8] Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden hafte ich nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf). Ich hafte hierbei jedoch maximal bis zu einem Schaden von 250.000,- €. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.  
[9] Soweit meine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für meine Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
[10] Ich hafte nicht für die Schutz- und Eintragungsfähigkeit meiner Leistungen und/oder Werke.
[11] Meine Haftung für Schäden des Kunden durch das Ausspähen von Daten durch Dritte und aus Hackerangriffen auf meine Computersysteme ist ausgeschlossen, wenn ich nach dem Stand der Technik geeignete und angemessene Maßnahmen ergriffen habe, um ein solches Ausspähen bzw. solche Angriffe zu verhindern, insbesondere durch regelmäßige Virenchecks, durch die Kontrolle von Zugangsberechtigungen zu meinen Systemen und durch die Einrichtung von Firewalls.


VIII. Mitwirkungspflichten des Kunden


[1] Soweit nicht anders vereinbart, wird der Kunde Texte, Fotos und sonstige Beiträge und Informationen (im folgenden „Inhalte“) zur Erfüllung meiner Leistungen liefern bzw. zur Verfügung stellen. Die Inhalte sind fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte zu liefern.
[2] Der Kunde ist zu angemessenen Mitwirkung bei der Erfüllung meiner Leistungen verpflichtet, insbesondere bei der Entwicklung und Herstellung von Websites und sonstigen Webanwendungen und/der Pflege und Supportleistungen. Hierbei wird der Kunde bei Testläufen, Präsentationen, Abnahmetests und sonstigen abzustimmenden Sachverhalten im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung und Entscheidung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche sind mir jeweils unverzüglich mitzuteilen.     
[3] Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann ich pro Woche der Verzögerung 0,5 % der Gesamtvergütung als Mehraufwand, insgesamt maximal jedoch 5 % der Gesamtvergütung als pauschalierten Mehraufwand verlangen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben vorbehalten. Ebenso bin ich berechtigt, nach zweifacher erfolgloser Aufforderung zur Mitwirkung mit Fristsetzung, eine Abschlagszahlung in Höhe der bislang von mir erbrachten Leistungen zu verlangen.
[4] Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde zur Bereitstellung von Speicherplatz für eine Website bzw. Weban-wendung (Hosting) und der Bereitstellung einer Internetdomain selbst verantwortlich. Der Kunde hat mir entsprechende Zugangs-berechtigungen zur Erbringung meiner Leistungen zur Verfügung zu stellen.    
[5] Ist der Kunde zur Verwendung der mir überlassenen Beiträge und Informationen nicht berechtigt, stellt er mich von allen Ersatz-ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Rechtsanwaltskosten, frei.


IX. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht


[1] Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Köln Gerichtsstand; ich bin jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
[2] Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Köln Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag mit dem Kunden.
[3] Für diese Geschäftsbeziehungen und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.


X. Sonstige Bestimmungen


Sollten einzelne dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen in der Weise umgedeutet werden, dass der mit ihnen beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird.


Köln, den 12. April 2013